Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K.
Geltungsbereich
Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. erbringt technische Dienstleistungen in Form von Sichtprüfung, Funktionsprüfung und messtechnischer Prüfung von medizinischen und elektrischen Produkten, insbesondere die Durchführung der sicherheitstechnischen und elektrischen Kontrolle für Medizinprodukte und elektrischen Geräten. Darüber hinaus wird die Instandhaltung von Medizinprodukten angeboten. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. wird für den Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB tätig. Mit Erteilung eines Auftrages werden sie mit ihrem gesamten Inhalt Bestandteil des Vertrages. Etwaige abweichende AGB des Auftraggebers sind für Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. nur verbindlich, wenn Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Durchführung des Auftrages Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. erbringt seine Leistungen entsprechend der spezifischen Anforderungen des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Der Auftraggeber wird Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. den freien und sicheren Zugang zu den Prüfobjekten ermöglichen und für die Dauer der Prüfung sicherstellen. Sollten am Prüfungsort besondere behördliche Sicherheitsbestimmungen gelten, so wird der Auftraggeber für deren Einhaltung Sorge tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. erforderlich sind, insbesondere sorgt er für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Setzung einer angemessenen Frist zu kündigen und eine angemessene Entschädigung für seine bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen. Soweit Prüfungen in den Räumlichkeiten von Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. vorgenommen werden, sind die Prüfteile vom Auftraggeber auf dessen Kosten anzuliefern und auch wieder abzuholen. Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen erfolgen ausschließlich nach Absprache und auf Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe oder Versendung an den Auftraggeber an diesen über. Angaben über Dauer und Beendigung des Prüfauftrages werden unter Zugrundelegung eines normalen Arbeitsablaufes unverbindlich ermittelt, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine verbindliche Prüfungsdauer.
Eigentumsvorbehalt
Prüfungsergebnisse, Dokumentationen und jedwede Datenträger und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. jederzeit berechtigt, die Prüfungsunterlagen und sonstige Lieferungen und Leistungen wieder an sich zu nehmen oder deren Herausgabe zu verlangen.
Preise, Zahlung, Verzug
Die Leistungsvergütung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und der vertraglichen Vereinbarung. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen und gegebenenfalls Teilrechnungen zu erstellen. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. Skonti werden nicht gewährt, es sei denn, es wird etwas anderes
vertraglich vereinbart. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Rechnungstellung gesondert ausgewiesen wird. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die §§ 247, 286,288 BGB. Aufrechnung mit Gegenforderungen und Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese Rechte und Forderungen rechtskräftig festgestellt sind oder von Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. anerkannt werden.
Vertragslaufzeit, Kündigung
Vertragsverhältnisse für die eine Mindestvertragslaufzeit von 36 / 60 Monaten vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner, schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten, frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate / 1 Prüftermin, wenn nicht spätestens 6 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich per Post per Einschreiben gekündigt wird.
Gewährleistung, Garantie
Die Gewährleistung umfasst nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Eine Gewähr für Konstruktion, Material und Bau der zu prüfenden Teile wird nicht übernommen. Die Gewährleistungspflichten und die rechtliche Verantwortung des Herstellers der zu prüfenden Geräte werden in keinem Fall übernommen. Erkennbare Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung und Leistung, insbesondere des Prüfberichts oder anderer Dokumentationen schriftlich Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. gegenüber zu rügen. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. steht das Recht zur Prüfung der Beanstandung zu. Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nacherfüllung und Beseitigung des Mangels innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige in Prospekten, Werbung, Anzeigen, Dokumentationen, Angeboten, Internetauftritten etc. gemachte Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Dienstleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen dar. Jede Garantie bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.
Haftung
Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder wenn Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt je Schadenfall auf 3.000.000 € für Personen und /oder je Person höchstens 2.000.000 € Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut und vertrauen darf.
Geheimhaltung, Urheberrechte, Datenschutz
Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. wird Geschäfts-und Betriebsverhältnisse, die ihr bei der Ausführung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb des Auftrages weder Dritten zugänglich machen noch verwerten. Sofern bei der Durchführung des Auftrages Prüfergebnisse, Messungen und die damit verbundenen Dienstleistungen erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. dem Auftraggeber hier an ein einfaches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglichen Zweck erforderlich ist. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung auch unter Verwendung automatischer Datenverarbeitungsanlagen. Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. verpflichtet sich, sämtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Sonstiges
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz von Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist zulässt. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Nachträge, Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: Januar 2021